Qualifizierungschancengesetz – Zukunft für Unternehmen

01.06.2022

Die digitale Transformation verändert weiterhin den Arbeitsmarkt und drängt Unternehmen zu neuen Wegen. Bestehende Tätigkeitsfelder in den unterschiedlichsten Branchen verändern sich und erfordern neue Anpassungen auf zahlreichen Ebenen. Daher ist es notwendig, die Qualifikationen und Kompetenzen von Beschäftigten regelmäßig zu erweitern.

Mit dem Qualifizierungschancengesetzes möchte die Bundesregierung gezielt die Weiterbildung von Arbeitnehmern stärken. Dazu hat die Bundesregierung Rahmenbedingungen für berufsbegleitende Weiterbildungen geschaffen, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiv sind.

Finanzielle Entlastung für Unternehmen

Ein grundlegendes Ziel des Qualifizierungschancengesetz ist die finanzielle Entlastung der Arbeitgeber. Mit der gezielten Förderung können Arbeitgeber ohne hohe Kosten ihre Angestellten beruflich weiterbilden. Je nach Betriebsgröße gibt es Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten. Die Lohnkosten werden erstattet, wenn die Angestellten für die Weiterbildung freigestellt werden.

  • Übernahme der Weiterbildungskosten: zwischen 15 % und 100 % je nach Betriebsgröße und Alter des Mitarbeiters
  • Ältere oder schwerbehinderte Menschen: Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100 %
  • Berufsabschlussbezogene Weiterbildungen: Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100 %
  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung: zwischen 25 % und 75 % je nach Betriebsgröße
  • Transformationszuschuss von zusätzlich bis zu 20 %, wenn mindestens 10 % der Belegschaft eines Betriebes qualifiziert werden müssen und ein Qualifizierungsplan erstellt wird

Wir beraten Sie persönlich

Wir von future Training & Consulting beraten Sie gerne persönlich und beantworten alle offenen Fragen zum Qualifizierungschancengesetzes. Unkompliziert vor Ort oder per Telefon. Sollten Sie einen Ansprechpartner aus einer passenden Region bevorzugen, finden Sie diesen auf unserer Standortübersicht.

Anm.: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Text auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für jedes Geschlecht.

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