Sichern Sie sich Ihre Zukunft! Es gibt noch freie Plätze. In Hannover startet, am 13.04.2020 die Umschulung zur/zum Technische/r Produktdesigner/in in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagekonstruktion. Diese Umschulung endet mit dem IHK-Abschluss. Die Umschulung dauert 27 Monate, integriert sind 6 Monate Betriebspraktikum.
Der Schwerpunkt des neuen Ausbildungsberufes liegt in der Entwicklung von Produkten mit 3D-CAD-Systemen. Technische Produktdesigner/-innen erstellen nach Designvorgaben von Ingenieuren und Konstrukteuren unter Zuhilfenahme von 3D-CAD-Systemen ein Datenmodell. Dies beinhaltet eine Prozessbegleitung bei der Entwicklung eines Produktes beginnend mit der Designvorgabe bis hin zum fertigen rechnergestützten virtuellen Produkt. Dabei liegt der Schwerpunkt der Arbeit in Konstruktion und Gestaltung, Berechnung und Simulation sowie Prozess- und Projektmanagement. Ergänzend zum 3D-Datensatz erstellt der Produktdesigner eine technische Dokumentation. Diese kann eine technische Zeichnung, eine Animation oder eine Präsentation sein. Neben umfangreichen Kenntnissen in den Bereichen Werkstofftechnik, Fertigungs-, Montage- und Fügeverfahren benötigt er/sie eine hohe Fachkompetenz im Umgang mit Formen und Gestaltungsregeln. Die zu entwickelnden und zu konstruierenden Produkte kommen aus den Bereichen der Konsumgüterindustrie, z. B. Küchengeräte, Hausrat, Möbel, Verpackung, der Investitionsgüter, z. B. Maschinen, Anlagen, Werkzeuge, medizinisches Gerät, Bürokommunikation, dem Bereich der Fahrzeugindustrie, z. B. Personenwagen, Schienenfahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge.
Die Umschulung ist AZAV-zertifiziert und können damit bei entsprechender Eignung durch einen Bildungsgutschein, durch Kostenübernahme der Rentenversicherungsträger, der Transfergesellschaften oder des BFD finanziert werden.
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Eberhard Kastens
Tel.: 0511-70034614
E-Mail: hannover@futuretrainings.com
Calenberger Esplanade 1, 30169 Hannover
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Text auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.
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