QCG Förderung
Zukunft statt Stillstand
Fachkräfte sichern und die Zukunft gestalten
Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht es Ihnen, ihre Beschäftigten ohne hohe Investitionen beruflich weiterzubilden, sei es im Rahmen einer Weiterbildung oder einer Umschulung. Das Ziel besteht darin, Arbeitnehmer auf den digitalen Wandel und die neuen Anforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten. Dabei werden sowohl die Kosten der Weiterbildung als auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt übernommen.
- Gestalten Sie die Zukunft ihres Unternehmens im digitalen Wandel.
- Die Arbeitsagentur fördert Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschuss von bis zu 100 %.
- Sie sparen als Unternehmen Lohn- und Weiterbildungskosten.
- Mitarbeiter werden zu wertvollen Fachkräften.
- Flexible Qualifizierung in Vollzeit und Teilzeit möglich.
Grundsätzlich können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von der Förderung profitieren, unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße. Personen in vom Strukturwandel betroffenen Berufen oder Berufen mit Fachkräftemangel sind besonders angesprochen.
Wie viel Förderung kann ein Unternehmen wofür erhalten?
Wovon hängt eine Förderung ab?
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) verfolgt das Ziel, Mitarbeitende zukunftsorientiert weiterzubilden – nicht nur für aktuelle Aufgaben, sondern vor allem im Hinblick auf Digitalisierung und Automatisierung. Gefördert werden daher Qualifizierungen, die langfristige berufliche Perspektiven schaffen, wie Umschulungen, berufsabschlussbezogene Maßnahmen oder Weiterbildungen in gefragten Berufsfeldern.
- Mitarbeitende müssen versicherungspflichtig im Betrieb beschäftigt sein.
- Der Berufsausbildungsabschluss muss mindestens zwei Jahre zurückliegen.
- In den letzten zwei Jahren darf keine Förderung nach dem QCG erfolgt sein.
- Die Weiterbildung muss bei AZAV-zertifizierten Trägern durchgeführt werden und mehr als 120 Stunden umfassen.
Voraussetzung für den Erhalt des Qualifizierungsgeldes ist, dass ein erheblicher Teil der Belegschaft aufgrund des Strukturwandels Weiterbildungsbedarf hat. Dieser muss durch eine Betriebsvereinbarung oder einen entsprechenden Tarifvertrag belegt werden.
Zusätzliche Förderungen für Unternehmen
Ergänzend zu den Basisförderungen bietet die Bundesagentur für Arbeit weitere finanzielle Vorteile – insbesondere dann, wenn Unternehmen strukturiert und vorausschauend in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten investieren.
- Für ältere oder schwerbehinderte Mitarbeitende können bis zu 100 % der Lohn- und Weiterbildungskosten übernommen werden.
- Berufsabschlussbezogene Qualifizierungen werden ebenfalls mit bis zu 100 % gefördert.
- Liegt eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag mit Qualifizierungsplan vor, ist ein zusätzlicher Zuschuss von 5 % möglich – ausgenommen Kleinstunternehmen, die bereits die volle Förderung erhalten.
- Besteht bei mindestens 20 % der Belegschaft (bzw. 10 % bei KMU) ein Qualifizierungsbedarf, kann ein zusätzlicher Zuschuss von 10 % gewährt werden – auch hier gilt der Ausschluss für Kleinstunternehmen mit bereits 100 % Förderung.
Nutzen Sie diese erweiterten Fördermöglichkeiten, um Ihre Mitarbeitenden gezielt für die Anforderungen von morgen zu qualifizieren – effektiv, nachhaltig und finanziell bestens unterstützt.
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Was ist das Qualifizierungsgeld im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes?
Das Qualifizierungsgeld ergänzt seit April 2024 das Qualifizierungschancengesetz und unterstützt gezielt Beschäftigte in vom Strukturwandel betroffenen Branchen. Es funktioniert ähnlich wie Kurzarbeitergeld, wird jedoch für Weiterbildungszeiten gezahlt und ersetzt einen Großteil des Nettoentgelts.
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Braucht man für eine Weiterbildung oder Umschulung das OK des Arbeitgebers?
Geförderte Weiterbildungen wie auch Umschulungen sind Ermessensleistungen, da sie vom Unternehmen kofinanziert werden müssen. Ein Rechtsanspruch besteht nur, wenn Qualifizierungspläne in Tarif- oder Arbeitsverträgen verankert sind. Generell ist das Einverständnis des Arbeitgebers erforderlich.
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Wird eher eine Vollzeit- oder eine Teilzeit-Qualifizierung der Mitarbeitenden unterstützt?
Prinzipiell erfolgt eine Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) in Vollzeit. Allerdings ist es – bei entsprechender Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – möglich, die Bildungsmaßnahme arbeitsbegleitend zu absolvieren.
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Wo finde ich Informationen und Beratung zum QCG?
Informationen zu den Fördervoraussetzungen und -höhen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit oder auf der offiziellen Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dort finden Sie auch eine Liste zertifizierter Bildungsträger und detaillierte Informationen zu den Fördervoraussetzungen.
Gerne beraten wir Sie auch unverbindlich zu konkreten Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Im Anschluss können Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit wenden.